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Förderung

Fördergelder für Fassadendämmung und energetische Sanierung in CH

20.2.2026 6 Min. Lesezeit

Wenn Sie Ihre Fassade ohnehin renovieren, ist es oft wirtschaftlich, gleichzeitig eine Wärmedämmung zu installieren. Das Schweizer Gebäudeprogramm und kantonale Förderprogramme zahlen pro m² Dämmfläche – das senkt die Investition spürbar.

Das Gebäudeprogramm: die nationale Basis

Das von Bund und Kantonen gemeinsam finanzierte Gebäudeprogramm zahlt 2026 pro m² Dämmperimeter zwischen CHF 30.– und CHF 70.– – je nach Kanton, U-Wert-Verbesserung und Gebäudetyp. Für ein typisches Schweizer Einfamilienhaus mit 200 m² Dämmfläche bedeutet das CHF 6'000.– bis CHF 14'000.– direkter Beitrag.

Förderbeiträge im Aargau

Der Kanton Aargau ergänzt das Gebäudeprogramm und zahlt zusätzlich CHF 30.–/m² Dämmperimeter, wenn der U-Wert auf maximal 0.20 W/m²K verbessert wird. Antragstellung läuft online über energie.aargau.ch – vor Baubeginn! Nachträgliche Anträge werden nicht bewilligt.

Förderbeiträge im Kanton Zürich

Zürich zahlt analoge Beiträge über energiefranken.ch: CHF 40.–/m² Fassadendämmung bei U-Wert ≤ 0.20 W/m²K. Bei kombinierter Sanierung mit Fenster- und Dachdämmung gibt es zusätzliche Effizienz-Boni. Auch hier gilt: Antrag vor Baubeginn.

Steuerlich abziehbar – die zweite Ebene

Energetische Sanierungsmassnahmen sind in der Schweiz vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei Investitionen über CHF 20'000.– kann der Abzug auf bis zu 3 Steuerperioden verteilt werden. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % spart das real 6'000.– bei einer 20'000.–-Investition.

Wann lohnt sich die Kombination Anstrich + Dämmung?

Ab einer Heizölrechnung von rund CHF 2'500.–/Jahr für ein EFH amortisiert sich eine Fassadendämmung innerhalb von 12–18 Jahren – inkl. Förderbeiträge und Steuervorteile. Bei steigenden Energiepreisen reduziert sich diese Zeit deutlich. Wer ohnehin ein Gerüst stellt, sollte die Option prüfen.

So gehen Sie vor

1. Energieberatung beauftragen (in vielen Kantonen subventioniert) – diese liefert die Grundlage für jeden Förderantrag. 2. Offerten für Dämmung + Anstrich einholen, idealerweise von einem Anbieter, der beides aus einer Hand macht. 3. Förderantrag online einreichen und auf die Zusage warten (4–8 Wochen). 4. Erst dann mit den Bauarbeiten beginnen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Förderung bekomme ich für eine 200-m²-Fassadendämmung im Aargau? +

Bei Erfüllung der U-Wert-Anforderungen rund CHF 12'000.– bis CHF 16'000.– aus Gebäudeprogramm und kantonalen Beiträgen kombiniert.

Kann ich Förderung beantragen, wenn ich nur streichen lasse? +

Nein, Anstriche sind nicht förderberechtigt. Förderung gibt es nur für die effektive Dämmleistung mit nachweislicher U-Wert-Verbesserung.

Wie lange dauert die Auszahlung? +

Nach Bauabschluss und Einreichen der Schlussabrechnung typischerweise 6–12 Wochen.

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