Denkmalgeschützte Fassade streichen: Ablauf, Materialien, Bewilligung
Eine denkmalgeschützte Fassade ist kein Standardauftrag. Es gelten verbindliche Vorgaben zu Farbton, Material und Verarbeitung – und ohne Bewilligung der zuständigen Denkmalpflege geht nichts. Wer das Verfahren kennt, spart Wochen Wartezeit.
Welche Liegenschaften sind betroffen?
In den Aargauer und Zürcher Altstädten sowie in geschützten Ortsbildern (ISOS-Inventar) gelten erhöhte Anforderungen. Ob ein Gebäude geschützt ist, sehen Sie im kantonalen Denkmalverzeichnis (Kanton Aargau: AGIS) oder im GIS Browser des Kantons Zürich. Im Zweifelsfall: vor Beginn bei der Gemeinde nachfragen.
Welche Bewilligung Sie brauchen
Für rein farbliche Auffrischung in identischer Farbe und Material: meist eine Voranzeige (Meldepflicht). Für Farbwechsel oder anderes Material: ordentliches Baugesuch mit Farbmustern und teilweise statisch-handwerklicher Stellungnahme. Bearbeitungsdauer: 4–12 Wochen.
Welche Farben zugelassen sind
Für historische Putzfassaden vor ca. 1920 fast immer: reine mineralische Silikat- oder Kalkfarben (KEIM, Caparol Sylitol, kdf u. ä.). Diese verkieseln chemisch mit dem Untergrund, sind atmungsaktiv und entsprechen der historischen Erscheinung. Moderne Dispersions- oder Silikonharzfarben sind in Schutzzonen meist nicht zulässig, weil sie eine geschlossene Filmschicht bilden, die den historischen Putz schädigen kann.
Farbtöne: nicht beliebig wählbar
Die meisten Gemeinden haben Farbleitlinien für ihre Schutzzonen. Zugelassen sind in der Regel mineralische Erdtöne, oft an historischen Befunden orientiert. Wir erstellen Mustermalereien (mind. 1 m²) am Originalobjekt, die der Denkmalpfleger vor Ort beurteilt. Erst nach schriftlicher Freigabe wird gestrichen.
Vorbereitung mit besonderer Sorgfalt
Niemals Hochdruck oder aggressive Chemie auf historischem Putz. Wir arbeiten mit Niederdruck, weichen Bürsten, teils mit Latex-Abnahmen für besonders empfindliche Sgraffiti oder Stuckdetails. Lose Putzstellen werden mit historisch passenden Mörteln (Kalk, Trass) ergänzt – nicht mit modernen Zementmörteln.
Was es kostet
Denkmalgeschützte Fassaden kosten 50 % bis 100 % mehr als Standardobjekte: meist CHF 95.– bis CHF 160.– pro m² inkl. Mustermalereien, Spezialmaterial und Bewilligungsbegleitung. Kantonale Denkmalpflegen zahlen häufig Beiträge bis 25 % der Mehrkosten – wir helfen beim Antrag.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Bewilligung für einen Anstrich in der Schutzzone? +
Bei reinen Auffrischungen 4–6 Wochen, bei Farbänderung oder Materialwechsel 8–12 Wochen. Wir beginnen das Verfahren parallel zur Offerte.
Bekomme ich finanzielle Unterstützung? +
Häufig ja – die Kantonalen Denkmalpflegen Aargau und Zürich gewähren Beiträge bis 25 % der bewilligten Mehrkosten. Wir bereiten den Antrag mit vor.
Kann ich frei den Farbton wählen? +
Nein. Die Auswahl ist auf historisch zulässige Farbtöne beschränkt, die der Denkmalpfleger vor Ort am Mustermalerei-Feld freigibt.
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